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   OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98   

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https://dejure.org/1998,13514
OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens in einer Bußgeldsache; Verjährungsunterbrechung durch Erlass eines Bußgeldbescheides; Erheblicher Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung bei Gesetzesänderungen bezüglich der Unterbrechungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3069
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert.

    Daß die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen vor dem 1. März 1998 erlassenen Bußgeldbescheid nach altem Recht zu beurteilen sei, läßt sich entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 1998, 3069, 3070) schließlich auch nicht mit der Erwägung begründen, daß das Vertrauen von Verwaltung und Justiz, schon durch den Erlaß des Bußgeldbescheids - unabhängig von dessen alsbaldiger Zustellung - die Unterbrechung der Verjährung bewirkt zu haben, Schutz verdiene.

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    In Übereinstimmung mit dem OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 ) ist er der Auffassung, daß § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG in der bis zum 28. Februar 1998 geltenden Fassung anzuwenden ist und die am 23. Dezember 1997 nach damals geltendem Recht wirksame Verjährungsunterbrechung durch die spätere Gesetzesänderung nicht ihre Wirksamkeit verloren hat.
  • KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2004 - Kart 10/00

    Einstellung eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Eintritt der

    In der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend davon ausgegangen, dass die gesetzliche Neuregelung der Verjährung nicht für Taten gelte, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien (ausdrücklich zur Verjährungsfrist KG B., Kartellsenat, Beschluss vom 22. Juni 2001, Az.: Kart 5/01, www.jurisweb.de = WuW DE-R 758; zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: OLG Brandenburg NJW 1998, 3069; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Bay ObLG NJW 1999, 159).
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